DAAD-Alumni-Aktivitäten in München

DAAD-Alumni – nicht nur diejenigen, die im örtlichen Freundeskreis-Team mitmachen – tragen seit vielen Jahren zu den Aktivitäten der Regionalgruppe München bei: So sponsert die Rechtsanwaltskanzlei Pöllath und Partners (der Gründer und mehrere Mitarbeiter sind Alumni) regelmäßig großzügig die jährlichen Semesterstartempfänge für die neu angekommenen Stipendiaten, indem sie uns ihre Räumlichkeiten und das Catering für die jeweils um die 100 Gäste zur Verfügung stellt. Alumnus Horst Becker mit seiner Kanzlei Ariathes hatte bereits mehrere Sommerparties für uns ausgerichtet, als es 2016 erstmals möglich wurde, Alumni auch gezielt anzusprechen und einzubinden: Unsere erste Veranstaltung, die sich hauptsächlich an Alumni richtete, war ein gut besuchtes Symposium in Horst Beckers Kanzlei zum Thema „100 Tage Präsident Trump, eine Bilanz“, mit zwei DAAD-Stipendiaten, Politologen aus den USA und Russland, als Referenten. Bei diesem Anlass wurden bereits gemeinsam Ideen für zukünftige Kooperationen mit Alumni entwickelt. Die nächste, erneut sehr gelungene „alumnilastige“ Veranstaltung – mit dabei waren aber auch wieder einige aktuelle Stipendiaten wie auch Mitglieder des Tönissteiner Kreises –  folgte im Februar 2018. Gastgeber, Sponsor und Referent in einer Person war Alumnus Prof. Dr. Claus Köhler, dessen Kanzlei uns freundlicherweise den folgenden Beitrag zur Verfügung stellte. Wieder beschäftigten wir uns mit einem brisanten Thema, der Compliance. Gerade die VW-Dieselaffäre beschäftigt nach wie vor die Öffentlichkeit, die Aktionäre und die Politik.

Sibylle Wahl, Regionalgruppe München

Ehemalige DAAD-Stipendiaten bei Meister Rechtsanwälte: Compliance zwischen Notwendigkeit und Machbarkeit

„Ganz egal, ob Herr Dr. Winterkorn davon wusste oder nicht, der damalige Vorstandsvorsitzende von VW hat möglicherweise die Pflicht verletzt, Strukturen zu schaffen, die erforderlich gewesen wären, um zu verhindern, dass die Manipulationen bei der Abgas-Behandlung nicht passieren“, erläuterte Prof. Dr. Claus Köhler, LL.M. bei seinem Vortrag „Compliance in der Unternehmenspraxis“ vor ehemaligen DAAD-Stipendiaten in den Räumen der Kanzlei Meister Rechtsanwälte in München. Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Partner von Meister Rechtsanwälte betonte den nachhaltigen Charakter des Compliance-Gedankens für die Rechtspflege.

Anders als noch vor zehn oder zwanzig Jahren sei derjenige, der Recht verletze und ethische Verhaltens-Kodizes missachte, nicht mehr automatisch im Vorteil, meinte Prof. Köhler. Vielmehr zeige die Etablierung von Compliance-Abteilungen in den Unternehmen Wirkung. So sei es mittlerweile in bestimmten rechtlichen Kontexten schon zu Verurteilungen von Compliance-Verantwortlichen gekommen, in einem Fall in Berlin zum Beispiel wegen Beihilfe zur Untreue. Grundsätzlich müsse Compliance natürlich immer in Bezug auf ein oder mehrere Rechtsgebiete gesehen werden und darüber hinaus – wenn es um die Verantwortung von Unternehmen als juristische Personen geht – auch immer in Zusammenhang mit dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz. RA Harald Hess, LL.M., ebenfalls Partner bei Meister Rechtsanwälte, wies darauf hin, dass in den Zentralen einiger großer deutscher Unternehmen von US-Behörden eingesetzte Monitore dafür sorgen, dass ein effizientes Compliance-System aufgebaut wird und frühere Verfehlungen sich nicht wiederholen. Er gab in der Diskussion zu bedenken, ob das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz in vielen Fällen nicht zu stumpf sei und ob nicht auch in Deutschland wie in einigen anderen Ländern ein Unternehmens-Strafrecht etabliert werden müsse. Die letztere Frage konnte an diesem Abend nur angerissen werden.

Anhand zweier Fallbeispiele erläuterten die Anwälte den DAAD-Alumni – mehrheitlich Nicht-Juristen – wie der Compliance-Gedanke Rechtskultur und Rechtssicherheit fördern kann. Prof. Dr. Claus Köhler zeigte an dem Fall eines europaweit agierenden Unternehmens, wie man Transport-Sicherheitsvorschriften auch in einem schwierigen Praxis-Umfeld „vorschriften- und gesetzestreu“ umsetzt. Und RA Stefan Höfling, der dritte Partner bei Meister Rechtsanwälte, diskutierte am Beispiel eines Gebietskartells die Compliance-Frage aus Sicht der jeweiligen Geschäftsführungen und von an verschiedenen Standorten ansässigen Kunden.

Fazit der Anwälte: „Compliance ist unverzichtbar und ein Unternehmenswert an sich, aber sie muss an die Struktur des Unternehmens angepasst, also verhältnismäßig, effektiv und zielführend sein.“